FÖRDERUNG

Sämtliche Angebote der Jobcoach24 GmbH sind zugelassene Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem Recht der Arbeitsförderung.

Die Teilnahme kann durch die Ausgabe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) durch die für den Interessenten zuständige Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter erfolgen.

Die rechtlichen Grundlagen der Förderung sind durch die Bestimmungen des §45 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 SGB III „Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen“ geregelt.

Eine Beratung zu den Teilnahmevoraussetzungen erhalten Sie ebenfalls von Ihrem Arbeitsvermittler bzw. Fallmanager.

Eine Förderung kann unter gegebenen Voraussetzungen bei der Bundesagentur Agentur für Arbeit beantragt werden!

→ Die Förderung über Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine AVGS ist möglich.

→ Wir beantworten Ihnen alle Fragen und unterstützen Sie in allen Formalitäten.

→ Wir geben Ihnen die Chance bald wieder in einem Arbeitsverhältnis zu stehen.

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