Sämtliche Angebote der Jobcoach24 GmbH sind zugelassene Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem Recht der Arbeitsförderung.
Die Teilnahme kann durch die Ausgabe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) durch die für den Interessenten zuständige Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter erfolgen.
Die rechtlichen Grundlagen der Förderung sind durch die Bestimmungen des §45 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 SGB III „Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen“ geregelt.
Eine Beratung zu den Teilnahmevoraussetzungen erhalten Sie ebenfalls von Ihrem Arbeitsvermittler bzw. Fallmanager.